Film- und Fotoaufnahmen während des Fests

Film- und Fotoaufnahmen während des Fests

Datenschutzhinweis gemäß DS-GVO

Nach der seit letztem Mai geltenden Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, ist bei der Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen abgebildet sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung von der Person vorher einzuholen.
Selbstverständlich wollen wir viele Fotos und Videos beim unserem Fest machen und diese auch veröffentlichen, u.a. als Werbung für ein eventuelles Theilheimatfest V.

Leider können wir nicht von jedem Einzelnen eine schriftliche Genehmigung laut DS-GVO einholen. Deshalb setzen wir im Allgemeinen das Folgende voraus:

Mit dem Betreten der Veranstaltung erteilt uns jeder Besuchende die Erlaubnis, Foto, Video- und Tonaufnahmen von ihr/ihm zu machen und zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere Drucksachen, Internet- und Social Mediaauftritten des Theilheimatfestes.Dies beinhaltet darüber hinaus die Weitergabe an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung. (§23 Kunsturhebergesetz).

Dieser Hinweis wurde auf allen unseren Aussendungen, Drucksachen und unseren Onlineauftritten platziert.
An allen Hauptzugängen zur Veranstaltungszone wurde durch entsprechende Hinweisplakate auf diesen Sachverhalt hingewiesen.